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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02   

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https://dejure.org/2004,12594
OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).

    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).

  • VK Arnsberg, 04.02.2002 - VK 2-16/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) aufgehoben, soweit darin ein Streitwert festgelegt worden ist.

    Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin, und zwar soweit sie gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) und gegen den Änderungsbeschluss der Vergabekammer vom 1. März 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 14/02 - beide Beschlüsse der Vergabekammer mit dem Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) gerichtet sind, zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die über Nebenentscheidungen der Vergabekammer zu treffenden Beschwerdeentscheidungen ergehen ohne mündliche Verhandlung (vgl. Senat NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Senats ist gegen diese Entscheidung der Vergabekammer nichts einzuwenden (vgl. den Beschluss vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486, 487 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02

    Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2834
BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02 (https://dejure.org/2002,2834)
BayObLG, Entscheidung vom 06.06.2002 - Verg 12/02 (https://dejure.org/2002,2834)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - Verg 12/02 (https://dejure.org/2002,2834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtzeitigkeit eines Nachprüfungsantrags; Bestimmung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens; Grundlagen der Verteilung der Gebühren im Vergabeverfahren; Unzulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens wegen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Berechnung des Gegenstandswertes bei geringem Schwellenwert und reduziertem Aufwand der Vergabekammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 102 § 128 Abs. 2, 3
    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen Nachprüfungsantrages

  • ibr-online

    Unzulässiger Antrag zurückgenommen: Höhe der VK-Gebühren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 438 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 109
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02
    Abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 VwGO ist unabhängig davon, gegen welchen Teil der regelmäßig aus mehreren Elementen bestehenden Kostenentscheidung sich die Anfechtung richtet, die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben (BayObLG NZBau 2000, 99; BauR 2001, 238; Beschlüsse vom 12.3.2002 Verg 3/02 und vom 9.4.2002 Verg 4/02).

    Dies berücksichtigt der Gesetzgeber durch die zwingende Ermäßigung nach § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB in generalisierender Betrachtungsweise (siehe BayObLG NZBau 2000, 99; auch Noelle in Byok/Jaeger § 128 Rn. 1015).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 2001, 1492/1495).
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02
    Abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 VwGO ist unabhängig davon, gegen welchen Teil der regelmäßig aus mehreren Elementen bestehenden Kostenentscheidung sich die Anfechtung richtet, die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben (BayObLG NZBau 2000, 99; BauR 2001, 238; Beschlüsse vom 12.3.2002 Verg 3/02 und vom 9.4.2002 Verg 4/02).
  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    So sieht die von den Vergabekammern des Bundes entwickelte Gebührenstaffel für Auftragswerte bis zu 80.000 die Regelmindestgebühr von 2.500 , bei Auftragswerten bis zu 1.000.000 eine Gebühr von 4.000 , bis zu 5.000.000 von 5.500 usw. vor (zitiert nach Noelle in Byok/Jaeger Vergaberecht 2. Aufl. § 128 GWB Rn. 1353; die Entscheidung des BayObLG vom 6.6.2002 ­ Verg 12/02 ist insoweit überholt).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Ein völliges Absehen von der Erhebung von Gebühren kann etwa in Betracht kommen, wenn bis zur Rücknahme eines Antrages wegen offensichtlicher Unzulässigkeit kein irgendwie ins Gewicht fallender personeller und sachlicher Aufwand erforderlich geworden war (Saarländisches OLG, Beschluss vom 26.11.2004, Az. 1 Verg 7/04; BayOblG, Beschluss vom 6.6.2002, Az Verg 12/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.5.2004, Az VII-Verg 23/04; Weyand ebenda § 128 Rd. 121).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Dies schließt jedoch eine weitere Reduzierung nicht aus, wenn im konkreten Fall zusätzliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wie etwa ein erheblich unterdurchschnittlicher Verwaltungsaufwand, weil der Antrag ersichtlich unzulässig war oder bereits in einem sehr frühen Stadium zurückgenommen wurde (BayObLG, VergabeR 2003, 109; Weber in: Schulte/Just aaO § 128 Rdnr. 35; Krohn in: Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Aufl. 2013, § 128 GWB Rdnr. 16).
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